AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote er­folgen aus­schließlich auf Grund dieser Geschäftsbe­dingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leis­tung gelten diese Bedin­gungen als angenom­men. Der Geltung der Allgemeinen Ge­schäftsbedin­gun­gen des Käufers wird bereits hiermit widerspro­chen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirk­sam­keit der übrigen Bestim­mungen. Beide Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestim­mung durch eine wirksame zu ersetzen, durch die der Zweck der unwirksamen Bestimmung nach Möglich­keit erreicht wird. Etwaige Vertragslücken sollen im Wege der ergänzenden Vertragsausle­gung, die sich am Sinn und Zweck dieser AGB zu orientieren hat, ausgefüllt werden.
(3) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingun­gen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestäti­gen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Angebote sind, sofern nicht anders vereinbart, stets unverbind­lich und freibleibend. Berichtigungen von Druck- und Rechenfeh­lern sowie von Irrtümern behalten wir uns vor.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungs­werte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusi­cherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich be­zeich­net.
(3) Alle Verträge kommen erst nach Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens je­doch mit Ausführung der Leis­tung oder Lieferung, zu­stande.

§ 3 Preisstellung
(1) Soweit ein Preis nicht ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die Berechnung nach unseren allgemein gültigen Preisen am Ver­sandtage. Die Preise sind, sofern nicht anders angegeben, reine Nettopreise in € (Euro) und verstehen sich un­frei, zuzüglich Mehr­wertsteuer, Kosten für Verpackung und Versiche­rung.
(2) In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Ange­bote sind, auch bezüglich der Preisangaben, frei­bleibend und unverbindlich, zwi­schenzeitliche Ände­rungen behalten wir uns vor.
(3) Angebotspreise verstehen sich, insofern nicht anders ausge­wiesen, als Lieferpreise je Produkt.
(4) An- und Abfahrtszeiten sind Arbeitszeit.. Kosten der An- und Abfahrt, sowie Spesen trägt der Kunde.
(5) Als Berechnungsgrundlage für erbrachte Leis­tungen und sonstige Kosten gelten unsere jeweils zum Ausführungszeitpunkt aktuellen Preislisten. Wir behalten wir uns vor, diese auch ohne Vorankün­digung jederzeit zu ändern. Werden Kostensätze explizit vertraglich vereinbart, gelten diese.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Liefer­fristen und Liefertermine steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeiti­gen Belieferung von uns durch Zulieferer und Hersteller.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvor­hersehbaren Ereig­nissen, die die Lieferung wesent­lich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von uns zu vertreten sind (hierzu zählen ins­besondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behörd­liche Anordnungen, Nicht­erteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnah­men zur Beschränkung des Handelsver­kehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebs­störungen jeder Art, Verkehrs­störungen, Naturer­eignisse, gleichgültig ob diese Ereignisse bei uns, unseren Liefe­ranten oder deren Unterlieferanten eintreten), berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschie­ben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teil­weise zurückzutreten.
(3) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener schriftli­cher Nachfristsetzung (min­destens 14 Tage) be­rechtigt, vom Vertrag – soweit nicht erfüllt – ganz oder teil­weise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird Computerteam von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadener­satzansprüche herleiten.
(4) Sofern Computerteam die Nichteinhaltung verbindlich zuge­sagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/4 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Netto-Rech­nungs­wertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende An­sprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug be­ruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit seitens des Computerteams.
(5) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbstän­dige Leistung.
(6) Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und auf Rechnung des Kun­den zu versichern.

§ 5 Gefahrenübergang
(1) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Per­son übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden ver­zögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Ver­sand­bereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkos­ten durch uns hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

§ 6 Annahmeverzug
(1) Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käu­fers sind wir berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Computerteam kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
(2) Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an Computerteam als Ersatz der entstehenden La­gerkosten ohne weiteren Nachweis pro Woche pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 30 Euro pro Woche, zu bezahlen – es sei denn der Käufer weist einen geringeren Schaden nach. Bei Anfall höherer Lager­kosten können wir den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.
(3) Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetz­ten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert, auf schriftliches Abnahmeverlangen schweigt, oder erklärt, die Ware nicht abneh­men zu wollen, kann Computerteam die Erfüllung des Vertrages ver­weigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wir sind berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20 % des ver­ein­barten Bruttopreises, es sei denn der Käufer weist einen geringeren Schaden nach, oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderun­gen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kun­den jetzt oder künftig zustehen, sowie bis zur vollständigen Freistellung von sämtlichen Eventual­ver­bindlichkeiten, die wir im Interesse des Kunden eingegangen sind, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
(2) Der Eigentumsvorbehalt gilt insbesondere auch für geistiges Eigentum bei Entwicklungsaufträgen und Leistungen im Werkver­tragsrecht. Eine nicht genehmigte Veröffentlichung oder Vervielfäl­tigung ist bis zur vollständigen Bezahlung untersagt. Schutzrechte, die wir bei der Entwicklung erwirken, bleiben unser Eigentum.
(3) Die Erstellung von Leistungsverzeichnissen und die Projektie­rung von Lösungen im Rahmen von Angeboten sind geistige Leistungen unseres Hau­ses im Sinne des Urheberrechtes. Die Weitergabe, Kopie oder sonstige Verwertung ist untersagt. Im Falle des Missbrauches behalten wir uns Berech­nungs- bzw. Schaden­ersatzansprüche vor.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.
(5) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, liegt dro­hender Zahlungs­verzug nahe, ist seine Kreditwürdig­keit gemindert oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zu­rückzunehmen oder ggf. Abtretung der Heraus­gabean­sprüche des Käufers gegen Dritte zu verlan­gen.

§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Entspricht die von Computerteam erstellte oder gelieferte Hard- oder Software nicht dem vertraglichen Leis­tungsumfang, so hat uns der Kunde dies unverzüg­lich schriftlich anzuzeigen. Wir leisten dann Gewähr durch kostenlose Nachbesserung. Die Gewährleis­tungs­frist beträgt 24 Monate, beginnend mit Auslie­ferung oder Abnahme.
(2) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesi­cherte Eigenschaften, wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungs­ansprü­che des Kunden, insbesondere unter Aus­schluss jeglicher Folge­schadensansprüche, Ersatz oder bessern die Hard- oder Software nach. Mehr­fache Nachbesserungen sind zulässig.
(3) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile aus­gewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikati­onen entsprechen, so entfallen sämtliche Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Mängeln, es sei denn, der Käufer weist nach oder es ist offensichtlich, dass der Man­gel nicht hierauf zurückzu­führen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremd­eingriff sowie das Öffnen von Geräten zu­rückzuführen ist. Desweiteren gilt dies ebenfalls, wenn Manipulationen an der Serien­nummer festzu­stellen sind. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder andern Qualitäts- und Leistungs­merkmalen der Ware lösen keine Ansprüche und Rechte wegen Mängeln aus.
(4) Bei Schäden, die auf den in Abs. 3 genannten Ausschlussgrün­den beruhen sind wir berechtigt, die durch Fehlersuche und / oder Reparatur der Ware entstandenen Kosten dem Kunden in Rech­nung zu stellen.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, bei uns bestellte Wa­ren unverzüglich nach Ankunft zu untersuchen und etwaige Schäden und Beanstan­dungen innerhalb 7 Tagen uns gegenüber schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt die Gewährleis­tung, es sei denn, der Mangel war bei Untersuchung nicht erkennbar. Die Rückgabe der Ware ist nur dann möglich, wenn Nachbesserung oder Um­tausch nicht durchgeführt werden konnten.
(6) Dem Kunden steht wegen seiner vorgenannten Rechte kein Zurückbehaltungsrecht bezüglich un­se­rer Forderungen zu.
(7) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Er­füllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlos­sen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
(8) Für gebrauchte Teile gilt eine gesetzliche Ge­währleistungsfrist von längstens 6 Monaten. Um­tausch oder Rückgabe aus nichtigem Grund sind ausgeschlossen.
(9) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausge­schlossen, welches insbesondere für Verschleiß­teile, wie Druckköpfe, Farb­bänder, Typenräder, Toner und andere Verschleißmaterialien gilt.
(10) Bei Geräten bzw. Teilen, die uns aus Gewähr­leistungsgründen übersandt worden und bei denen kein Mangel festgestellt werden konnte, trägt der Käufer sämtliche Kosten.

§ 9 Haftungsbegrenzung
(1) Der Kunde wird uns unverzüglich sämtliche Angaben machen, die zur Erbringung unserer ver­tragli­chen Leistungen erforderlich sind. Mehrleistungen, die infolge unrichtiger oder lückenhafter Angaben des Kunden erforderlich sind, ge­hen zu seinen Lasten. Das gleiche gilt für zeitli­che Verzögerungen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, unsere Pflege- und Wartungsanwei­sungen zu befolgen und insbeson­dere abgenutzte Datenträger rechtzeitig zu erset­zen. Die Folgen der Nichtbeachtung gehen auch während der Gewährleistungsfrist zu Lasten des Kunden.
(3) Der Kunde hat bei Einsendung oder Überlas­sung zu reparie­render Geräte dafür Sorge zu tra­gen, dass auf diesen befindliche Daten durch Ko­pien gesichert werden, da diese bei Reparaturein­griffen verloren gehen können. Wir übernehmen keine Haftung für verlorengegangene Datenbe­stände und hieraus resultierende Folgeschäden. Kosten der Datensicherung werden ebenfalls nicht übernommen.

§ 10 Zahlungsbedingung
(1) Rechnungen sind innerhalb 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Anderweitige Zah­lungskonditionen behalten wir uns vor. Unseren Kunden steht kein Zurückhaltungsrecht gegen­über unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Ge­genforderungen möglich, die von uns un­bestritten und rechtskräftig anerkannt sind.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
(3) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme er­folgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wech­selspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
(4) Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anderslau­tender Bestimmungen des Kunden legen wir fest, welche Forde­rungen durch die Zah­lung des Kunden erfüllt sind.
(5) Ist der Kunde im Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken be­rechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkre­dite, mindestens jedoch 4 % über dem Bundes­bank­diskontsatz, zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
(6) Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtun­gen nicht nach­kommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Wechsel oder Schecks he­reingenommen haben. Wir sind in diesem Fall au­ßerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis­tung zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurück­zutreten oder Scha­densersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei erheblichem Zahlungsverzug haben wir das Recht, gelieferte Ware in Sicherheitsverwahrung zu neh­men. Die Kosten für die Sicherheitsverwah­rung trägt der Kunde.
(7) Bei Neukundengeschäften oder sonstigen Zah­lungsverzügen behalten wir uns in jedem Fall Bar­zahlung vor.
(8) Gerät der Kunde bei Leistungen, welche wir durch monatlich regelmäßige Leistungen erbringen mit seinen Zahlungen in Verzug, unterbrechen wir die weitere Erbringung der vertraglich vereinbar­ten Leistung, bis zur vollständigen Begleichung aller unserer Forderungen.

§ 11 Datenschutz
(1) Der Kunde ermächtigt Computerteam und ist damit einver­standen, die im Zusammenhang mit der Geschäfts­be­ziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne der Datenschutzgesetze zu verar­beiten, zu speichern und auszuwerten.
(2) Computerteam speichert und verwendet die persönlichen Daten des Kunden zur Abwicklung der Aufträge und evtl. Reklamationen. Ferner sind wir berechtigt, die E-Mail-Adresse des Kunden für Infor­mationsschreiben zu den Aufträgen und für E-Mail-Werbung zu nut­zen.
(3) Computerteam gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittel­ten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.
(4) Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Von der Löschung oder Kündigung ausgenommen sind Daten für Abrech­nungs- und buchhalterische Zwecke.
(5) Computerteam verpflichtet sich, alle uns im Zusammenhang einer Ge­schäftsbeziehung zur Kenntnis gelangten Datenbestände des Kunden vertraulich zu behan­deln. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind Daten oder Datenbestände, die durch die Begehung einer schweren Straftat erlangt wurden.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist Erfurt. Soweit der Käufer Voll­kaufmann, juristi­sche Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonderver­mögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Ver­trägen oder damit in Zusammenhang stehender Rechtsbeziehun­gen für beide Teile nach unserer Wahl das Amts- oder Landgericht Erfurt als Ge­richtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. In allen ande­ren Fällen wird für das gerichtliche Mahnverfahren (688 ff ZPO) die Zuständigkeit des Amtsgerichts Erfurt vereinbart.
(2) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesre­publik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des UN-Kaufrechts Anwendung.