Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird bereits hiermit widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Beide Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, durch die der Zweck der unwirksamen Bestimmung nach Möglichkeit erreicht wird. Etwaige Vertragslücken sollen im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, die sich am Sinn und Zweck dieser AGB zu orientieren hat, ausgefüllt werden.
(3) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Angebote sind, sofern nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Berichtigungen von Druck- und Rechenfehlern sowie von Irrtümern behalten wir uns vor.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
(3) Alle Verträge kommen erst nach Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Ausführung der Leistung oder Lieferung, zustande.
§ 3 Preisstellung
(1) Soweit ein Preis nicht ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die Berechnung nach unseren allgemein gültigen Preisen am Versandtage. Die Preise sind, sofern nicht anders angegeben, reine Nettopreise in € (Euro) und verstehen sich unfrei, zuzüglich Mehrwertsteuer, Kosten für Verpackung und Versicherung.
(2) In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind, auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich, zwischenzeitliche Änderungen behalten wir uns vor.
(3) Angebotspreise verstehen sich, insofern nicht anders ausgewiesen, als Lieferpreise je Produkt.
(4) An- und Abfahrtszeiten sind Arbeitszeit.. Kosten der An- und Abfahrt, sowie Spesen trägt der Kunde.
(5) Als Berechnungsgrundlage für erbrachte Leistungen und sonstige Kosten gelten unsere jeweils zum Ausführungszeitpunkt aktuellen Preislisten. Wir behalten wir uns vor, diese auch ohne Vorankündigung jederzeit zu ändern. Werden Kostensätze explizit vertraglich vereinbart, gelten diese.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von uns durch Zulieferer und Hersteller.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von uns zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, Naturereignisse, gleichgültig ob diese Ereignisse bei uns, unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten), berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten.
(3) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag – soweit nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird Computerteam von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.
(4) Sofern Computerteam die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/4 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Netto-Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit seitens des Computerteams.
(5) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.
(6) Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu versichern.
§ 5 Gefahrenübergang
(1) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch uns hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§ 6 Annahmeverzug
(1) Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers sind wir berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Computerteam kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
(2) Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an Computerteam als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Woche pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 30 Euro pro Woche, zu bezahlen – es sei denn der Käufer weist einen geringeren Schaden nach. Bei Anfall höherer Lagerkosten können wir den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.
(3) Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert, auf schriftliches Abnahmeverlangen schweigt, oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Computerteam die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wir sind berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20 % des vereinbarten Bruttopreises, es sei denn der Käufer weist einen geringeren Schaden nach, oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, sowie bis zur vollständigen Freistellung von sämtlichen Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Kunden eingegangen sind, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
(2) Der Eigentumsvorbehalt gilt insbesondere auch für geistiges Eigentum bei Entwicklungsaufträgen und Leistungen im Werkvertragsrecht. Eine nicht genehmigte Veröffentlichung oder Vervielfältigung ist bis zur vollständigen Bezahlung untersagt. Schutzrechte, die wir bei der Entwicklung erwirken, bleiben unser Eigentum.
(3) Die Erstellung von Leistungsverzeichnissen und die Projektierung von Lösungen im Rahmen von Angeboten sind geistige Leistungen unseres Hauses im Sinne des Urheberrechtes. Die Weitergabe, Kopie oder sonstige Verwertung ist untersagt. Im Falle des Missbrauches behalten wir uns Berechnungs- bzw. Schadenersatzansprüche vor.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.
(5) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, liegt drohender Zahlungsverzug nahe, ist seine Kreditwürdigkeit gemindert oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Entspricht die von Computerteam erstellte oder gelieferte Hard- oder Software nicht dem vertraglichen Leistungsumfang, so hat uns der Kunde dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wir leisten dann Gewähr durch kostenlose Nachbesserung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, beginnend mit Auslieferung oder Abnahme.
(2) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden, insbesondere unter Ausschluss jeglicher Folgeschadensansprüche, Ersatz oder bessern die Hard- oder Software nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
(3) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen sämtliche Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Mängeln, es sei denn, der Käufer weist nach oder es ist offensichtlich, dass der Mangel nicht hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Desweiteren gilt dies ebenfalls, wenn Manipulationen an der Seriennummer festzustellen sind. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder andern Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Ansprüche und Rechte wegen Mängeln aus.
(4) Bei Schäden, die auf den in Abs. 3 genannten Ausschlussgründen beruhen sind wir berechtigt, die durch Fehlersuche und / oder Reparatur der Ware entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, bei uns bestellte Waren unverzüglich nach Ankunft zu untersuchen und etwaige Schäden und Beanstandungen innerhalb 7 Tagen uns gegenüber schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt die Gewährleistung, es sei denn, der Mangel war bei Untersuchung nicht erkennbar. Die Rückgabe der Ware ist nur dann möglich, wenn Nachbesserung oder Umtausch nicht durchgeführt werden konnten.
(6) Dem Kunden steht wegen seiner vorgenannten Rechte kein Zurückbehaltungsrecht bezüglich unserer Forderungen zu.
(7) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
(8) Für gebrauchte Teile gilt eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von längstens 6 Monaten. Umtausch oder Rückgabe aus nichtigem Grund sind ausgeschlossen.
(9) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen, welches insbesondere für Verschleißteile, wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner und andere Verschleißmaterialien gilt.
(10) Bei Geräten bzw. Teilen, die uns aus Gewährleistungsgründen übersandt worden und bei denen kein Mangel festgestellt werden konnte, trägt der Käufer sämtliche Kosten.
§ 9 Haftungsbegrenzung
(1) Der Kunde wird uns unverzüglich sämtliche Angaben machen, die zur Erbringung unserer vertraglichen Leistungen erforderlich sind. Mehrleistungen, die infolge unrichtiger oder lückenhafter Angaben des Kunden erforderlich sind, gehen zu seinen Lasten. Das gleiche gilt für zeitliche Verzögerungen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, unsere Pflege- und Wartungsanweisungen zu befolgen und insbesondere abgenutzte Datenträger rechtzeitig zu ersetzen. Die Folgen der Nichtbeachtung gehen auch während der Gewährleistungsfrist zu Lasten des Kunden.
(3) Der Kunde hat bei Einsendung oder Überlassung zu reparierender Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Wir übernehmen keine Haftung für verlorengegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden. Kosten der Datensicherung werden ebenfalls nicht übernommen.
§ 10 Zahlungsbedingung
(1) Rechnungen sind innerhalb 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Anderweitige Zahlungskonditionen behalten wir uns vor. Unseren Kunden steht kein Zurückhaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen möglich, die von uns unbestritten und rechtskräftig anerkannt sind.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
(3) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
(4) Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden legen wir fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Kunden erfüllt sind.
(5) Ist der Kunde im Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 4 % über dem Bundesbankdiskontsatz, zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
(6) Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Wechsel oder Schecks hereingenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei erheblichem Zahlungsverzug haben wir das Recht, gelieferte Ware in Sicherheitsverwahrung zu nehmen. Die Kosten für die Sicherheitsverwahrung trägt der Kunde.
(7) Bei Neukundengeschäften oder sonstigen Zahlungsverzügen behalten wir uns in jedem Fall Barzahlung vor.
(8) Gerät der Kunde bei Leistungen, welche wir durch monatlich regelmäßige Leistungen erbringen mit seinen Zahlungen in Verzug, unterbrechen wir die weitere Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, bis zur vollständigen Begleichung aller unserer Forderungen.
§ 11 Datenschutz
(1) Der Kunde ermächtigt Computerteam und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
(2) Computerteam speichert und verwendet die persönlichen Daten des Kunden zur Abwicklung der Aufträge und evtl. Reklamationen. Ferner sind wir berechtigt, die E-Mail-Adresse des Kunden für Informationsschreiben zu den Aufträgen und für E-Mail-Werbung zu nutzen.
(3) Computerteam gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.
(4) Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Von der Löschung oder Kündigung ausgenommen sind Daten für Abrechnungs- und buchhalterische Zwecke.
(5) Computerteam verpflichtet sich, alle uns im Zusammenhang einer Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangten Datenbestände des Kunden vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind Daten oder Datenbestände, die durch die Begehung einer schweren Straftat erlangt wurden.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist Erfurt. Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen oder damit in Zusammenhang stehender Rechtsbeziehungen für beide Teile nach unserer Wahl das Amts- oder Landgericht Erfurt als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. In allen anderen Fällen wird für das gerichtliche Mahnverfahren (688 ff ZPO) die Zuständigkeit des Amtsgerichts Erfurt vereinbart.
(2) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des UN-Kaufrechts Anwendung.